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Hinweise zum Batteriegesetz
Hinweise zum Batteriegesetz
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus und von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet gemäß § 18 des Batteriegesetzes (BattG) auf Folgendes hinweisen:
Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind als Endverbraucher gesetzlich zur Rückgabe verbrauchter Batterien und Akkus verpflichtet. Sie können diese nach Gebrauch wahlweise bei Ihren speziell dafür eingerichteten Sammelstellen oder im Handel zur kostenfreien Entsorgung zurückgeben. Die gebrauchten Batterien können Sie auch an uns zurücksenden (Anschrift siehe Impressum). Bitte beachten Sie hierbei, dass die Sendung ausreichend frankiert sein muss.
Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Batterien können wieder verwertet werden, da sie wichtige Rohstoffe wie Eisen, Zink, Mangan oder Nickel enthalten.
Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchkreuzten Mülltonne sowie der chemischen Bezeichnung des Schadstoffes gekennzeichnet.
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.